Praxis für Hypnosetherapie und Hypnobirthing Angela Blumberger Diplom-Psychologin
+49(0)42133069366

logo punkt Rechtlicher Hinweis zu meiner Tätigkeit


I
ch bin Diplom-Psychologin mit dem Schwerpunkt Kinische Psychologie und zertifizierte Fachpsychologin für klinische  Psychologie/Psychotherapie (BDP).
Um psychotherapeutisch arbeiten zu dürfen, verfüge ich über eine Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (§ 1 Abs. 1 HPG). Diese gesetzliche Regelung ist erforderlich, da ich keine Approbation als psychologische Psychotherapeutin habe. Die Heilerlaubnis ermöglicht es mir, eigenverantwortlich diagnostisch und therapeutisch mit Erwachsenen zu arbeiten - insbesondere im Bereich Autismus-Spektrum, ADHS, Trauma und neurodivergente Entwicklungsverläufe etc.


Wird meine Diagnostik anerkannt?

Ich werde häufig gefragt, ob meine Diagnosen - z. B. im Bereich Autismus oder ADHS im Erwachsenenalter - auch von anderen Stellen anerkannt werden. Die kurze Anntwort: Das hängt vom jeweiligen Kontext ab.

Für viele meiner Klient:innen sind meine diagnostischen Einschätzungen eine wertvolle Grundlage - zur besseren Selbstverortung, zur therapeutischen Weiterarbeit oder zur Kommunikation mit dem persönlichen und beruflichen Umfeld.

Die meisten Fachärzt:innen erkennen meine Diagnosen an - insbesondere, weil ich sehr ausführliche und sorgfältig dokumentierte Befundberichte erstelle. Diese kann ich wiederum nur erstellen, wenn Sie  mir die notwendigen Unterlagen zum Diagnostiktermin in Kopie oder eingescannt zur Verfügung stellen.  Rechtlich bin ich - wie alle nicht-/approbierten Psychotherapeut:innen - nicht dazu verpflichtet, ärztliche Diagnosen automatisch zu übernehmen. Umgekehrt gilt das Gleiche: auch Ärzt:innen sind nicht verpflichtet, meine diagnostischen Einschätzungen anzuerkennen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Kolleg:innen meine fundierte Arbeitsweise schätzen und meine Befunde als diagnostische Grundlage anerkennen und einbeziehen.

Ob meine Diagnostik für sozialrechtliche Anträge, Nachteilsausgleiche oder medizinische Maßnahmen ausreichend ist, hängt vom Einzelfall ab. Dazu kann ich keine allgemeingültige Aussage treffen. Im Zweifel empfehle ich, sich vorab bei der jeweiligen Stelle (z. B. Prüfungsamt, Krankenkasse, Versorgungsamt oder Facharztpraxis) zu erkundigen.
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